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„Abgeschlossenheits­bescheinigung“

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass eine Wohnung oder Gewerbeeinheit baulich vollständig von anderen Einheiten getrennt ist. Sie ist zwingende Voraussetzung, um Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bilden. Ohne sie kann keine rechtssichere Teilungserklärung erstellt werden. Praktisch bedeutet das: erst mit dieser Bescheinigung kann eine Wohnung einzeln verkauft werden.

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