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„Kaufpreisfälligkeit“

Die Kaufpreisfälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, ab dem der Käufer den Kaufpreis zahlen muss. Sie tritt erst ein, wenn alle im Notarvertrag genannten Voraussetzungen erfüllt sind, etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung oder die Löschung alter Grundschulden. Sie schützt den Käufer und stellt sicher, dass der Verkäufer nur nach Erfüllung aller Bedingungen Geld erhält.

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