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„Provisionsteilung“

Seit Ende 2020 müssen Käufer und Verkäufer einer Wohnimmobilie in Deutschland die Maklerprovision in der Regel teilen. Der Makler darf nur dann eine Käuferprovision verlangen, wenn der Verkäufer mindestens den gleichen Anteil zahlt. Diese Regelung sorgt für Fairness und klare Verantwortlichkeiten.

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