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„Umlagefähige Kosten“

Umlagefähige Kosten sind Betriebskosten, die ein Vermieter auf den Mieter übertragen darf, z. B. Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege oder Heizkosten. Die Grundlage bildet die Betriebskostenverordnung. Für Käufer vermieteter Immobilien ist wichtig zu prüfen, ob die Nebenkosten korrekt verteilt werden und ob sie marktüblich sind.

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