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„Abschreibung (AfA)“

Die Abschreibung beschreibt die steuerliche Möglichkeit, den Wertverlust eines Gebäudes über die Nutzungsdauer abzusetzen. Sie ist für Vermieter relevant, da sie die Steuerlast erheblich reduzieren kann. Der Satz hängt vom Baujahr ab (z. B. 2 % oder 3 % linear). Bei Sanierungen können zusätzliche Abschreibungen geltend gemacht werden.

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