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„Belastungsvollmacht“

Die Belastungsvollmacht ermöglicht es einem Käufer, eine Grundschuld zur Finanzierung einzutragen, bevor er offiziell Eigentümer wird. Sie ist gängige Praxis bei Immobilienkäufen, da Banken eine Absicherung benötigen. Sie wird im Notarvertrag geregelt und erfordert eine hohe Vertrauensbasis zwischen allen Beteiligten.

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