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„Grundbuch“

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle Eigentumsverhältnisse und Rechte an Grundstücken dokumentiert. Es besteht aus drei Abteilungen: Eigentümer, Belastungen (z. B. Wegerechte) und Grundschulden. Für Käufer und Verkäufer ist es eine zentrale Informationsquelle. Ohne Grundbucheinsicht kann kein Immobilienverkauf sicher erfolgen.

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