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„Partielles Gemeinschafts­eigentum“

Bezeichnet Bereiche eines Gebäudes, die zwar mehreren Eigentümern gemeinsam gehören, aber nur von bestimmten Parteien genutzt werden dürfen, z. B. ein Gartenanteil. Es wird häufig in Teilungserklärungen geregelt. Für Käufer ist wichtig zu verstehen, welche Nutzungsrechte daraus entstehen und welche Pflichten bestehen.

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