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„Sondereigentum“

Sondereigentum umfasst die Räume einer Wohnung und bestimmte Sondernutzungsrechte, die ausschließlich einem Eigentümer gehören. Alles, was nicht Sondereigentum ist, zählt zum Gemeinschaftseigentum. Käufer sollten die Teilungserklärung studieren, um Verantwortlichkeiten zu kennen.

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