Kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie!

„Unbedenklichkeitsbescheinigung“

Nach dem Kauf verlangt das Grundbuchamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Sie bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Erst mit diesem Dokument kann der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen werden.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!

Termin­buchung

Wie viel ist Ihre Immobilie wert?

Finden Sie es in 2 Minuten heraus!

You are currently viewing a placeholder content from Default. To access the actual content, click the button below. Please note that doing so will share data with third-party providers.

More Information