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„Vorkaufsrecht“

Ein Vorkaufsrecht gibt einer Person oder Institution das Recht, eine Immobilie zu den Bedingungen zu erwerben, die ein Dritter anbietet. Es kann privat vereinbart oder öffentlich-rechtlich durch die Gemeinde bestehen. Käufer sollten klären, ob ein Vorkaufsrecht eingetragen ist, da es den Kauf verzögern kann.

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