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Vermietete Immobilie verkaufen: Was Eigentümer in Stuttgart beachten müssen

Nikolaos K.

17.06.2026
4 Min Lesezeit

Eine vermietete Immobilie zu verkaufen ist grundsätzlich jederzeit möglich – auch ohne Zustimmung des Mieters. Trotzdem gelten besondere Regeln, und der Verkauf läuft anders ab als bei einem leerstehenden Objekt. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und fair mit seinen Mietern umgeht, verkauft reibungsloser und vermeidet teure Fehler. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Punkte.

Der Grundsatz: „Kauf bricht nicht Miete“

Die zentrale Regel steht im Bürgerlichen Gesetzbuch und lautet sinngemäß: Kauf bricht nicht Miete. Das heißt, der Käufer tritt mit dem Eigentumsübergang automatisch in das bestehende Mietverhältnis ein – mit allen Rechten und Pflichten. Der Mietvertrag läuft unverändert weiter, der Käufer wird einfach der neue Vermieter. Bestehende Kündigungsfristen, Mietkonditionen und Mieterrechte bleiben vollständig erhalten.

Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Sie können nicht einfach „leer verkaufen“, wenn ein gültiges Mietverhältnis besteht. Der Käufer übernimmt die Mieter so, wie sie sind.

Wer kauft vermietete Immobilien?

Die Käufergruppe unterscheidet sich deutlich von der bei leerstehenden Objekten. Vermietete Immobilien sprechen vor allem Kapitalanleger an, die an den laufenden Mieteinnahmen interessiert sind. Eigennutzer scheiden meist aus, weil sie selbst einziehen wollen und das bei einem bestehenden Mietverhältnis nicht ohne Weiteres können.

Das hat Konsequenzen für den Preis: Eine vermietete Wohnung wird in der Regel als Kapitalanlage bewertet – also stärker über den Ertrag als über den Eigennutzerwert. In vielen Lagen liegt der erzielbare Preis für eine vermietete Wohnung deshalb unter dem einer vergleichbaren leeren Wohnung, weil der Kreis der Interessenten kleiner ist und Anleger nüchtern nach Rendite rechnen.

Das Vorkaufsrecht des Mieters

Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Unter bestimmten Umständen steht dem Mieter ein Vorkaufsrecht zu. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn an einer vermieteten Wohnung erst nach Beginn des Mietverhältnisses Wohnungseigentum begründet wurde und die Wohnung dann erstmals 1 verkauft wird. In dieser Konstellation muss der Mieter über den Verkauf informiert werden und hat das Recht, zu denselben Konditionen wie der Drittkäufer einzutreten.

Dieses Vorkaufsrecht ist komplex und an Voraussetzungen geknüpft. Wenn Ihre Konstellation darauf hindeutet, sollten Sie die Rechtslage vor dem Verkauf klären, um spätere Anfechtungen zu vermeiden.

Eigenbedarf und die Grenzen der Kündigung

Manche Verkäufer überlegen, vor dem Verkauf wegen Eigenbedarf zu kündigen, um leer und damit teurer zu verkaufen. Hier ist Vorsicht geboten: Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig und muss tatsächlich dem eigenen Wohnbedarf dienen. Eine vorgeschobene Kündigung allein zum Zweck des Verkaufs ist unzulässig und kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Im Zweifel ist anwaltlicher Rat unverzichtbar.

Der richtige Umgang mit den Mietern

Auch ohne rechtliche Zustimmungspflicht sind Ihre Mieter wichtige Beteiligte. Sie müssen Besichtigungen ermöglichen, allerdings nur in zumutbarem Rahmen und mit angemessener Ankündigung. Ein faires, transparentes Vorgehen zahlt sich aus: Kooperative Mieter, die rechtzeitig und respektvoll informiert werden, erleichtern Besichtigungen und hinterlassen bei Interessenten einen guten Eindruck. Ein angespanntes Verhältnis dagegen kann den Verkauf spürbar erschweren.

Welche Unterlagen besonders wichtig sind

Bei vermieteten Objekten rücken die mietbezogenen Dokumente in den Vordergrund: der aktuelle Mietvertrag, Nachweise über die vereinbarte Miete und etwaige Mietanpassungen, die Nebenkostenabrechnungen, die Höhe der Kaution und Angaben zum Mietsteigerungspotenzial. Kapitalanleger prüfen genau, ob die ausgewiesenen Mieten realistisch und rechtssicher vereinbart sind.

Fazit

Eine vermietete Immobilie zu verkaufen ist gut machbar, folgt aber eigenen Regeln. Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“, das mögliche Vorkaufsrecht des Mieters und die kleinere, renditeorientierte Käufergruppe prägen den Verkauf. Wer die Rechtslage kennt, fair mit den Mietern umgeht und die mietbezogenen Unterlagen sauber aufbereitet, verkauft erfolgreich – auch wenn der erzielbare Preis oft unter dem einer leeren Immobilie liegt.

Sie möchten eine vermietete Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus in Stuttgart verkaufen? Wir kennen die rechtlichen Besonderheiten und sprechen gezielt die passenden Kapitalanleger an. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall, insbesondere bei Vorkaufsrecht und Eigenbedarf, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht.

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