Kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie!

„Kaufpreisfälligkeit“

Die Kaufpreisfälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, ab dem der Käufer den Kaufpreis zahlen muss. Sie tritt erst ein, wenn alle im Notarvertrag genannten Voraussetzungen erfüllt sind, etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung oder die Löschung alter Grundschulden. Sie schützt den Käufer und stellt sicher, dass der Verkäufer nur nach Erfüllung aller Bedingungen Geld erhält.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf!

Termin­buchung

Wie viel ist Ihre Immobilie wert?

Finden Sie es in 2 Minuten heraus!