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„Nießbrauchrecht“

Der Nießbrauch ermöglicht es einer Person, eine Immobilie zu nutzen und Mieteinnahmen zu erhalten, ohne Eigentümer zu sein. Es wird notariell eingetragen und senkt den Marktwert deutlich, da der Käufer das Objekt nicht frei nutzen kann. Häufig in Erbfällen anzutreffen.

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