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„Rückauflassungsvormerkung“

Sie sichert einem Verkäufer das Recht, eine Immobilie unter bestimmten Bedingungen zurückzuerhalten, etwa bei Erbverträgen oder Generationenmodellen. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen und beeinflusst die Verkaufsfähigkeit des Objekts erheblich.

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