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„Untergemeinschaft (WEG)“

Eine Untergemeinschaft besteht, wenn innerhalb einer Eigentümergemeinschaft verschiedene Einheiten eigene Teilgruppen bilden, z. B. unterschiedliche Hauseingänge. Rechte und Pflichten können individuell geregelt sein. Käufer sollten Untergemeinschaften kennen, da sie besondere Kostenverteilungen mit sich bringen können.

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