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„Verwaltervertrag“

Der Verwaltervertrag regelt Aufgaben, Befugnisse und Vergütung des WEG-Verwalters. Käufer von Eigentumswohnungen sollten prüfen, ob der Vertrag aktuell ist, welche Leistungen er umfasst und ob es bereits Beschlüsse über eine Neuwahl gibt.

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